Arbeiten bei der UPD
die Rahmenbedingungen

Diese Broschüre enthält wichtige Informationen zu den Anstellungsbedingungen der UPD. Es handelt sich um einen Zusammenzug der wichtigsten Gesetzesgrundlagen und internen Reglementen sowie Weisungen. Im Einzelnen gilt der Wortlaut der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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Anstellung

Insofern betrieblich möglich, richten wir uns nach Ihren Bedürfnissen. Wir bieten Ihnen attraktive Teilzeitan­gebote, Jahresarbeitszeit, Arbeitszeitplanung und flexible Arbeitszeiten.

Die Anstellung basiert auf einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag. Er stützt sich auf die entsprechenden Regelungen im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Berner Spitäler und Kliniken.

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Probezeit

Die Probezeit beträgt drei Monate. Dauert das Arbeitsverhältnis weniger als drei Monate, beträgt die Probezeit einen Monat.

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Kündigungsfrist

In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage. Danach auf Ende eines Monats jeweils

  • drei Monate bei einer Anstellungsdauer bis zu zehn Jahren
  • vier Monate bei einer Anstellungsdauer von über zehn Jahren

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Lohn

Die Auszahlung des Lohnes erfolgt in der Regel am 25. des Monats. Das 13. Monatsgehalt wird je zur Hälfte im Juni und im Dezember ausbezahlt.

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Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall

Die Lohnfortzahlung erfolgt während

  • sechs Monaten im 1. Dienstjahr
  • acht Monaten im 2. Dienstjahr
  • zehn Monaten im 3. Dienstjahr
  • zwölf Monaten ab dem 4. Dienstjahr

Danach reduziert sich das Gehalt auf 80 Prozent für maximal 730 Tage (inkl. Dauer der Lohnfortzahlung zu 100 Prozent).

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Arbeitszeit

Bei einem 100-Prozent-Pensum beträgt die Arbeitszeit

  • grundsätzlich 42 Stunden pro Woche (8 Stunden und 24 Minuten pro Tag)
  • für Assistenzärztinnen, Assistenzärzte und Stv. Oberärztinnen, Stv. Oberärzte 50 Stunden pro Woche. Im Gegenzug erhalten diese fünf zusätzliche Ferientage
  • eine bezahlte Arbeitspause von 15 Minuten pro Halbtag steht allen zu
  • Teilzeit und Homeoffice sind je nach Aufgabengebiet möglich

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Feiertage

Als offizielle Feiertage gelten

  • 1. und 2. Januar
  • Karfreitag und Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingstmontag
  • August
  • 25. und 26. Dezember
  • 24. und 31. Dezember, jeweils nachmittags

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Ferien

Das Ferienkontingent beträgt

  • bis zum 20. Altersjahr: 27 Tage
  • bis zum 44. Altersjahr: 25 Tage
  • ab dem 45. Altersjahr: 27 Tage
  • ab dem 55. Altersjahr: 32 Tage

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Dienstaltersgeschenk

Dienstaltersgeschenke erfolgen in Form von Ferientagen. Nach Vollendung des

  • 10. Anstellungsjahres: 5 Ferientage
  • 15. Anstellungsjahres: 10 Ferientage
  • 20. Anstellungsjahres: 15 Ferientage
  • für alle weiteren fünf Jahre: 15 Ferientage

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Familienzeit

16 Wochen bezahlter Mutterschafts- sowie 15 Tage Vaterschaftsurlaub sind bei der UPD eine Selbstverständlichkeit. Zudem besteht Anspruch auf Adoptionsurlaub.

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Familienzulagen

Familien unterstützen wir monatlich mit

  • Kinderzulagen bis zum 16. Altersjahr: CHF 230 pro Kind
  • Ausbildungszulagen ab vollendetem 16. bis zum 25. Altersjahr: CHF 290 pro Kind
  • Betreuungszulagen: CHF 250, ab zwei Kindern CHF 180, pro Familie (Beschäftigungsgradabhängig)
  • Kleinkinderzulagen: CHF 100 pro Familie für Kinder bis zum Kindergarteneintritt (Beschäftigungsgradabhängig)

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Kindertagesstätten

Die Kindertagesstätte Sterntaler auf dem UPD Campus Bolligenstrasse bietet Betreuungsplätze an. Für Kinder von Mitarbeitenden der UPD steht eine beschränkte Anzahl reservierter Plätze zur Verfügung.

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Fort- und Weiterbildung

Die berufliche Fort- und Weiterbildung sowie die persönliche Entwicklung fördern und unterstützen wir. Die Entwicklung der Mitar­bei­tenden ist in der Vision der UPD verankert: «Die Mitarbeitenden der UPD arbeiten gerne, sind engagiert, motiviert und lernen lebenslang».

Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, Psychologinnen und Psychologen sowie Therapeutinnen und Therapeuten werden in ihrer strukturierten Weiterbildung finanziell und zeitlich unterstützt.

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Mitarbeitenden Restaurants

Mitarbeitende profitieren in den Restaurants auf dem UPD Campus und dem Inselareal von einem gesunden Angebot zu Vorzugskonditionen.

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Mitarbeitenden Beratung

Die unabhängige externe Stelle Movis berät Mitarbeitende der UPD zu persönlichen, betrieblichen, gesundheitlichen oder finanziellen Themen. Die Unterstützung ist kostenlos und vertraulich.

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Lohnnebenleistungen

Gesundheit
Wir ermöglichen den dynamischen Ausgleich nah am Arbeitsplatz mit internen Sport- und Entspannungsangeboten. Unsere Mitarbeitenden profitieren zudem von Vergünstigungen für das Sportangebot der Universität Bern.

Mobilität
Das SBB-Halbtax gibt es bei uns geschenkt (ab 50%-Anstellung). Vergünstigungen gibt es zudem bei PubliBike. Mitarbeitende tanken an ausgewählten Tankstellen günstiger und profitieren von günstigen Parkplätzen und attraktivem Auto-Leasing.

Vorzugskonditionen
Unsere Mitarbeitenden profitieren bei zahlreichen Partnern von attraktiven Vergünstigungen, beispielsweise bei Migros Klubschule, Inlingua, Mobilezone, Dell, Brack.ch und Brands for Employees.

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Versicherungen

Pensionskasse
Die Bernische Pensionskasse (BPK) und für Ärztinnen und Ärzte die Pensionskasse des VSAO versichert Mitarbeitende gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Voraussetzung dafür ist, dass der Lohn den im BVG festgelegten Mindestbetrag übersteigt, das 18. Altersjahr erreicht ist und der Arbeitsvertrag länger als drei Monate dauert.

Unfall
Mitarbeitende sind gemäss Unfallversicherungsgesetz obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten sowie Nichtberufsunfälle (ab 8 Wo­chen­stunden) versichert. Bei unfallbedingter Hospitalisierung sind
Mitarbeitende privat versichert.